RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist in verschiedenen Gesetzen niedergelegt und wird stark beeinflusst durch die Rechtsprechung der deutschen Fachgerichte, europarechtliche Normen und den europäischen Gerichtshof ( EuGH ). Es ist auch deshalb hochdynamisch und hat starke Bezüge zum Datenschutz- und zum Verbraucherschutzrecht. Auch diese Rechtsgebiete verändern sich schnell, um mit den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt zu halten. Besonders die Anforderungen an Arbeitgeber sind bei Anbahnung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses hoch. Schon bei Erstellung eines Arbeitsvertrages sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. All dies erfordert eine qualifizierte Beratung.
Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitenden, z.B. den Vertragsschluss und die Vertragsinhalte, die Änderung von Vertragsbedingungen durch Widerruf, Änderungskündigung oder Änderungsvereinbarung, Urlaubsfragen und Beschäftigtendatenschutz, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Anfechtung, Befristungsablauf, Aufhebungsvertrag, den Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613 a BGB auf neue Arbeitgeber und alle sonstigen Rechtsfragen zwischen diesen Beteiligten. Wir beraten und vertreten Unternehmer, Unternehmen und leitende Angestellte in diesen Bereichen.
Kollektives Arbeitsrecht sind Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht. Im Tarifrecht beraten und vertreten wir beim Abschluss insbesondere von Haustarifverträgen und allen sonstigen Rechtsfragen mit Tarifbezug.
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die betriebliche Mitbestimmung, also die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmervertretung (insbesondere dem Betriebsrat) und dem Arbeitgeber. Wir beraten und vertreten Unternehmer und Unternehmen beim Umgang mit der erstmaligen Errichtung einer Arbeitnehmervertretung und bei der Zusammenarbeit im betrieblichen Alltag, bei Erstellung, Verhandlung und Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, der richtigen Abwicklung der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen und bei Erstellung, Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen.
Die Übernahme von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen wirft in der Regel Fragen aus vielen arbeitsrechtlichen Bereichen auf. Wir beraten und vertreten Unternehmer, Unternehmen und leitende Angestellte in allen Fragen, die hierbei auftauchen.