RECHTSGEBIETE
Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht beschreibt und regelt die Beziehungen von Kaufleuten und kaufmännischen Unternehmen untereinander, national und international. Kaufmännische Unternehmen im Sinne dieser Beschreibung sind auch Dienstleister, Freiberufler, aktiennotierte Unternehmen und natürlich mittelständische Kapitalgesellschaften.
Das Gesellschaftsrecht regelt die Beziehungen der Menschen oder Unternehmen, die sich in unterschiedlichen Rechtsformen zusammenschließen untereinander, also die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH, einer KG, einer GbR oder einer anderen Gesellschaftsform im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern.