RECHTSGEBIETE
Zivilrecht
Die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander, zu Gesellschaften und Unternehmen regelt das Zivilrecht. Verbraucherschutz, AGB-Recht, Kaufrecht und Mängelgewährleistung und das gewerbliche Mietrecht und das Wohnungsmietrecht gehören dazu. Ebenso die sonstigen Geschäfte des täglichen Lebens wie der Abschluss von Leasingverträgen, der Kauf einer Immobilie oder eines PKW und sonstige Nutzungsverträge.